Befreiung CO2-Abgabe

  • Befreiung CO2-Abgabe

Gemäss dem schweizerischen CO2-Gesetz können sich CO2-Emittenten ausgewählter Brachen von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn  sie sich verpflichten ihren CO2-Aussoss angemessen zu reduzieren. Als Moderatoren und KMU-Berater der Energie Agentur der Wirtschaft (EnAW) betreuen wir gegen 100 Unternehmen auf ihren Weg zur CO2-Abgabebefreiung und bei der Steigerung ihrer Energieeffizienz. Für grosse Energieverbraucher bietet sich dazu das EnAW-Energiemodell an. Unternehmen mit einem geringeren Energieverbrauch und bescheidenem CO2-Ausstoss wählen das EnAW-KMU-Modell. Wir betreuen die drei Energiemodell-Gruppen Giessereien, Aargau und Getränke und verschiedenste kleinere und mittlere Unternehmungen in Rahmen des EnAW-KMU-Modells . 

Bei beiden Modellen schliesst das Unternehmen eine Zielvereinbarung mit dem Bund ab, worin ein Reduktionspfad der CO2-Emissionen oder ein Umsetzungsplan von CO2-Reduktionsmassnahmen bis ins Jahr 2020 verpflichtend festgelegt wird. Im Gegenzug dazu wird dem Unternehmen die CO2-Abgabe jährlich zurückerstattet. Die Höhe der CO2-Reduktion wird aufgrund des wirtschaftlichen Einsparpotentials bestimmt. Dazu wird beim Unternehmen eine detaillierte Analyse durchgeführt, welche die zukünftigen Energiesparmassnahmen aufzeigt. Neben der Ausarbeitung dieser Zielvereinbarung wird das Unternehmen auch bei der Umsetzung der Massnahmen und beim jährlichen Monitoring unterstützt.

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